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   LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20   

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LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20 (https://dejure.org/2021,7622)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2021 - 16 Sa 563/20 (https://dejure.org/2021,7622)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 16 Sa 563/20 (https://dejure.org/2021,7622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 3 GG; für die in den Molkereien und Käsereien tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer v. 23.0... 3.2007 ; § 5 Nr. 3 MTV; für die in den Molkereien und Käsereien tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer v. 23.03.2007 § 6 Nr. 1 Buchst. b)-c) MTV; Anerkennungs-Tarifvertrag zum MTV v. 01.07.2010 § 6 Nr. 1 Buchst. b)-c)
    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei den Tarifregelungen; Praktische Konkordanz bei der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien; Sachliche Gründe für unterschiedliche Höhe des Nachtarbeitszuschlags für ...

  • IWW

    § 6 Ziff. 1 b) MTV, § 6 Ziff. 1 c) MTV, Art. 3 Abs. 1 GG, § 4 MTV, Art. ... 9 Abs. 3 GG, § 6 Abs. 1 b), c) MTV, § 6 Abs. 5 ArbZG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, Art. 1 Abs. 3 GG, § 5 Ziff. 3 MTV, § 6 Ziff. 1 b) und c) MTV, § 5 Ziff. 1 Satz 1 MTV, §§ 5, 6 MTV, § 5 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 6 MTV, § 6 Ziff. 4 Satz 3 MTV, Richtlinie 2003/88/EG, Art. 153 Abs. 5 AEUV, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Hierzu hat er erstinstanzlich - unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2018 (10 AZR 34/17) - im Wesentlichen die Auffassung vertreten, die unterschiedliche Höhe der Zuschläge für regelmäßige Nachtschichtarbeit (25 %) und unregelmäßige Nachtarbeit (50 %) stelle eine durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigte Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar.

    Die bezifferten Zahlungsanträge sind für die streitgegenständlichen Monate (Januar 2019 bis Mai 2019) als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, juris), weshalb nicht schädlich ist, dass der Kläger nicht im Einzelnen vorgetragen hat, an welchen Tagen er jeweils in welchem Umfang Nachtarbeit im Tarifsinne geleistet hat.

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43, juris).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 (10 AZR 34/17 - Rn. 52, juris) ausführt, dass die Teilhabe am sozialen Leben durch unregelmäßige Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen nicht in einem höheren Maße gefährdet werde als bei Nachtarbeit innerhalb von regelmäßigen Schichten, ist doch zu berücksichtigen, dass jede Abweichung von der regulären Arbeitszeit innerhalb - meist lange im Voraus - feststehender Schichten für die davon betroffenen Arbeitnehmer eine erneute Abstimmung der Lebensbereiche Arbeit und Familie, Freunde sowie Freizeit erforderlich macht.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 (10 AZR 34/17) steht nach Wertung der Kammer mit der hiesigen Entscheidung in Einklang.

    In dem Urteil vom 21. März 2018 hatte der 10. Senat - wie auch die Kammer im vorliegenden Fall - praktische Konkordanz zwischen der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien und den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen herzustellen und die Grundrechtsausübung der Tarifvertragsparteien überwiegend deshalb hinter den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen zurücktreten lassen, weil der Zuschlag für Nachtarbeit (50 %) im Verhältnis zum Zuschlag für Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (15 %) "um mehr als das Dreifache höher" war (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 47, juris) und damit eine deutliche Schlechterstellung der Nachtarbeit leistenden Schichtarbeitnehmer bei der Bezahlung der Nachtarbeit im Vergleich zu den Arbeitnehmern, die Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen leisten, bestehe (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 48, juris).

    Es bestehen nach wie vor auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesarbeitsgericht seit seiner Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - jegliche tarifvertragliche Differenzierung zwischen unregelmäßiger Nachtarbeit und regelmäßiger Nachtschichtarbeit als unzulässig qualifiziert.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Ist eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht einschlägig, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich darstellt (BAG 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 16; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59 mwN.).

    Von dieser Zuschlagshöhe kann abzuweichen sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit unter qualitativen oder quantitativen Aspekten vom Regelfall abweicht (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 27 ff., juris).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der damit einhergehenden erhöhten gesundheitlichen Belastung regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag i. H. v. 30 % als angemessen anzusehen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28, juris).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Sie müssen insoweit praktische Konkordanz herstellen (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 21, juris) und gleichheitswidrige Differenzierungen in Tarifnormen unterbinden (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 653/18 - Rn. 25, juris).

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Artikel 31 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG regeln keine Fragen des Arbeitsentgelts, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 51 ff., Rn. 55, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Der Beschluss des 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.2020 - 10 AZR 332/20 (A) - zu einem (möglicherweise) ähnlich gelagerten Fall gibt derzeit keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung.
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12, Rn. 15, juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2020 - 16 Sa 323/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Die Balance zwischen (Nacht-)Arbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen, ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt (LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn.44; LAG Niedersachsen 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75, juris).
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Die Balance zwischen (Nacht-)Arbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen, ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt (LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn.44; LAG Niedersachsen 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20
    Ist eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht einschlägig, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich darstellt (BAG 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 16; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59 mwN.).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

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